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Glossar
A
  • AIFM-Richtlinie

    Die AIFM-Richtlinie (engl. AIFMD für Alternative Investment Fund Manager Directive) wurde 2010 vom EU-Parlament angenommen. Konkret handelt es sich hier um eine Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise verfolgt die EU-Kommission das Ziel, alle Marktteilnehmer und Tätigkeiten, die erheblichen Risiken unterliegen, einer Regulierung zu unterwerfen.

  • Alternativer Investmentfonds (AIF) – Alternativer Publikums-AIF

    Ein Investmentvermögen, das nach den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgelegt wird und von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet wird. Im Gegensatz zu den sog. OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere bzw. Wertpapierfonds) wird das Vermögen bei AIF nicht in verbriefte Werte (wie z. B. Wertpapiere, Zertifikate), sondern in reale Vermögensgegenstände (z. B. in Immobilien, Flugzeuge oder Schiffe) investiert. AIF gibt es in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: offene AIF (z. B. offene Immobilienfonds) und alternative AIF. Ein AIF ist ein Investmentvermögen, an dem sich (auch) Privatanleger beteiligen können. Die gesetzlichen Vorgaben für Publikums-AIF sind besonders streng, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Privatanleger weniger über unternehmerische Beteiligungen wissen als professionelle Anleger. Publikums-AIF dürfen nur in bestimmte Vermögensgegenstände investieren. Es wird unterschieden nach risikogemischten und nicht risikogemischten AIF. Im Gegensatz dazu steht der Spezial-AIF, der weniger strengen Vorgaben unterliegt, an dem sich aber nur professionelle Anleger und (semi-)professionelle Anleger beteiligen können.

  • Anlagebedingungen

    Die Anlagebedingungen regeln die Ausgestaltung der rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Alternativen Investmentfonds (AIF) und den Anlegern. Es wird z. B. festgelegt, in welche Vermögensgegenstände investiert werden darf, wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen oder wie Auszahlungen an den Anleger vorzunehmen sind. Bei einem Publikums-AIF müssen die Anlagebedingungen vorab von der BaFin genehmigt werden. Die Anlagebedingungen sind zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung schriftlich abzufassen und dem Anleger vor dem Beitritt zur Fondsgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Diese Abfassung erfolgt in den Verkaufsunterlagen.

  • Anlagehorizont

    Der Zeitraum, über den ein Anleger plant, in einen Immobilienfonds investiert zu bleiben. Dies kann kurz-, mittel- oder langfristig sein. Grundsätzlich sollte der Anlagehorizont bei Immobilieninvestitionen langfristig sein.

  • Anlagestrategie

    Die Anlagestrategielegt legt die langfristige Ausrichtung für jedes Portfolio bzw. Investmentvermögen fest.  Alle Fondsmanager müssen sich nach diesen Vorgaben richten und täglich danach handeln. Die Anlagestrategie bei Immobilienfonds beschreibt z. B. Regelungen zur Diversifizierung, Vermietung, geplanten Laufzeit und zum Verkauf der Immobilie am Ende der Fondslaufzeit. Nachzulesen ist die Anlagestrategie des jeweiligen Fonds in den Verkaufsunterlagen.

  • Anleger

    Bezogen auf AIF ist eine natürliche oder juristische Person gemeint, die sich an einem Alternativen Investmentfonds beteiligt. Der Begriff wird häufig synonym mit den Begriffen Kommanditist oder Zeichner verwendet. Das KAGB unterscheidet verschiedene Typen von Anlegern: den Privatanleger, den (semi-)professionellen Anleger (z. B. Family Offices) und den professionellen Anleger (z. B. Banken und Versicherungen). Die Differenzierung erfolgt im Wesentlichen über die Kenntnisse und Erfahrungen des jeweiligen Anlegers sowie über die Höhe der Beteiligungssumme.

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten

    Die im Verkaufsprospekt dargestellten Anschaffungs- und Herstellungskosten setzen sich aus dem Kaufpreis für das Anlageobjekt sowie den objekt- und gesellschaftsspezifischen Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Registergericht, Notar, Rechts- und Steuerberatung zusammen.

  • Anteil

    Jeder Anleger erwirbt durch Zeichnung des angebotenen Fonds und durch Zahlung der Beteiligungssumme einen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtvolumen des Investmentvermögens. Bei allen Fondsangeboten ist dabei wenigstens die jeweilige definierte Mindestbeteiligungssumme zu erbringen.

  • Asset Management

    Asset Management bedeutet die Verwaltung von Vermögenswerten wie etwa Immobilien mit dem Ziel und Zweck, ihren Wert zu erhalten oder besser noch zu steigern. Investoren überlassen externen Asset Managern die Entscheidungen über ihre Vermögensverwaltung und vertrauen somit auf die Expertise der Fachleute. Sie wiederum wählen Fonds und vergleichbare Vehikel (Investitionsmöglichkeiten) mit einem ausgewogenen Portfolio aus, um die Chancen der Investoren zu maximieren und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren.

    Was bedeutet Asset Management im Bereich der Immobilienwirtschaft?

    In der Immobilienwirtschaft ist Asset Management definiert als Betreuung der Gebäude und ihrer Mieter. In diesem Fall bietet das interne Asset Management eine Reihe von Vorteilen, denn die Fachabteilungen im eigenen Haus kennen die Immobilien und ihre Nutzer aus den täglichen Arbeitsprozessen. In Krisenzeiten etwa ist es günstiger, die Mieter durch ein aktives Management zu unterstützen, als eventuell steigenden Leerstand neu zu vermarkten. 
    Dabei bietet sich neben persönlichen Kontakten die Digitalisierung an. Spezielle Software erlaubt es, virtuell zu kommunizieren, Absprachen zu protokollieren und abzuspeichern.

    Was sind die Vorteile von Asset Management für private Investoren?

    1.  Private Investoren profitieren von der Expertise erfahrener Fachleute.
    2. Sie erhalten unabhängige Investmentlösungen auf Augenhöhe mit professionellen Investoren.
    3. Sie profitieren und optimieren somit ihre Vermögensverwaltung.

  • Auflösung

    Damit der Alternative Investmentfonds aufgelöst werden kann, müssen die Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien) verkauft und das Fremdkapital zurückgezahlt sein. Das verbleibende Vermögen wird als Schlusszahlung an die Anleger verteilt.

  • Ausgabeaufschlag / Agio

    Es handelt sich um eine einmalige Gebühr, die der Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen zu entrichten hat. Diese Gebühr dient zur Deckung eines Teils der Kosten, die beim Vertrieb von Fondsanteilen entstehen.

  • Auszahlungen

    Rückflüsse, die Anleger während ihrer Beteiligung an einem Alternativen Investmentfonds  erhalten. Der Turnus der Auszahlungen richtet sich nach dem jeweiligen Beteiligungsangebot, erfolgt aber in der Regel jährlich.

B
  • Beitrittsvereinbarung / Zeichnungsschein

    Eine Beitrittsvereinbarung - auch Beitrittserklärung oder Zeichnungsschein genannt - ist ein Antrag zur Beteiligung an einem Alternativen Investmentfonds. Der Anleger gibt mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung ein entsprechendes Angebot ab.

    Mit der Annahme durch die Fondsgesellschaft (direkte Beteiligung) bzw. durch die Treuhandgesellschaft (treuhänderische Beteiligung) und nach Ablauf der Widerrufsfrist wird der Vertrag wirksam abgeschlossen.

    Im nächsten Schritt wird der Anleger aufgefordert die entsprechende Zeichnungssumme zzgl. Ausgabeaufschlag/Agio an die Fondsgesellschaft zu zahlen.

  • Basisdateninformationsblatt

    Das Basisinformationsblatt ist als kurze Übersicht mit den wesentlichen Informationen im Zuge der PRIIP -Verordnung* gedacht und darf höchstens drei DIN A4-Seiten umfassen, um für Vergleichbarkeit zu sorgen (Art. 6 PRIIP-VO).

    *PRIIP steht für “Packaged Retail and Insurance-based Investment Products”

  • Beteiligung / Beteiligungssumme

    Die Beteiligungssumme ist der Betrag, mit dem sich ein Anleger an einem Alternativen Investmentfonds beteiligt. Er erwirbt in Abhängigkeit der Beteiligungssumme entsprechende Anteile am Fondsvermögen. Für Alternative Investmentfonds ist eine Mindestbeteiligung festgeschrieben, die jeweiligen Angaben hierzu und zu möglichen Stückelungen finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt.

  • Bewirtschaftungsphase

    In diesem Zeitraum wird der Vermögensgegenstand des alternativen Investmentvermögens (z. B. Immobilie) bewirtschaftet und gemanagt, z. B. indem durch die Vermietung einer Immobilie Einnahmen erzielt und gesteigert werden. Die geplante Bewirtschaftungsphase dauert bei Alternativen Investmentfonds in der Regel meist circa zehn Jahre.

  • Blindpool / (Semi-)Blindpool

    Bezeichnung für einen AIF, dessen zu erwerbende Vermögensgegenstände in den Anlagebedingungen nicht konkret festgelegt sind. Kennt der Anleger zwar bereits erste Investitionsobjekte, aber noch nicht alle, spricht man auch von einem "(Semi-)Blindpool". In den Anlagebedingungen sind Kriterien (Anlagegrundsätze und -grenzen) für die Auswahl der Vermögensgegenstände festgelegt, die bei der Investitionsentscheidung zu berücksichtigen sind.

  • Bonität

    Die Bonität ist in der Fachsprache der Wirtschafts- und Finanzwelt eine Aussage über die Zahlungsfähigkeit. Um diesen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen, kann vollkommen synonym von „Kreditwürdigkeit“ gesprochen werden.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen sowie Unternehmen des Finanzdienstleistungs- und Wertpapierhandels. Auch die Tätigkeiten Alternativer Investmentfonds, der KVG und der jeweiligen Verwahrstelle unterliegen der dauerhaften Aufsicht durch die Behörde. Der Sitz der BaFin ist Frankfurt am Main.

C
  • Club Deal

    Ein Club Deal ist eine in Zusammenarbeit mehrerer Investoren oder Kreditgeber durchgeführte Finanzierungsform, insbesondere für Großprojekte. Der Kreis der beteiligten Investoren bildet dabei den „Club“, das beabsichtigte Finanzierungsobjekt den „Deal“. Ursprünglich bezeichnet der Begriff eine gemeinsame Bankenfinanzierung für unternehmerische Investitionsprojekte. In diesem ursprünglichen Sinn stellt er eine Fremdkapitalfinanzierung dar. In diesem Zusammenhang kann man auch von einer speziellen Form von Konsortialkredit sprechen, die beteiligten Banken bilden für dieses Projekt ein Bankenkonsortium. Mittlerweile hat sich der Terminus aber auch für gemeinsame Finanzierungen von anderen Investoren etabliert, die als Eigenkapitalfinanzierung fungieren können.

  • Core-Immobilien

    Core-Immobilien sind eine Kategorie von Immobilieninvestments, die sich durch bestimmte Merkmale auszeichnen. Grundsätzlich handelt es sich bei ihnen um hochwertige, erstklassig gelegene und gut gepflegte, vermietete Objekte mit vergleichsweise überschaubaren Fremdkapitalanteil  in der Finanzierung. Diese können jegliche Form von Wohn- oder Gewerbeimmobilien sein, einschließlich Mehrfamilienhäusern, Büros und Industrieanlagen. Es hat sich aber etabliert, den Begriff hauptsächlich für Gewerbeimmobilien zu verwenden.

D
  • Direktkommanditist

    Unmittelbar an der Investmentkommanditgesellschaft beteiligter Anleger, der mit seinem Namen in das Handelsregister eingetragen wird. Dem Direktkommanditisten stehen die gesellschaftsrechtlichen Rechte (z. B. Vermögens-, Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte) und Pflichten (insbesondere Einzahlung der Einlage) unmittelbar zu.

  • Diversifikation

    Diversifikation, ist die breite Verteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen und Investitionsobjekte mit dem Ziel, die Risiken zu minimieren und dennoch attraktive Renditen zu erzielen.

  • Due Diligence

    Due Diligence ist ein Begriff aus der internationalen Finanzsprache und steht für die sorgfältige Prüfung von Investitionsobjekten wie Unternehmen und Immobilien. Ziel ist es, den tatsächlichen Wert des Investitionsobjektes zu ermitteln und alle damit verbundenen Risiken zu identifizieren. 

    Kapitalanleger in Immobilienfonds profitieren beispielsweise von der Expertise der jeweiligen Anbieter. Oft mit Unterstützung externer Berater prüfen sie unter anderem den Zustand der Immobilie, Standort und Lage, die Eigentumsverhältnisse und die Mietverträge.

    Entdecken die Prüfer negative Punkte, sprechen sie von Deal-Breakern. Das können z. B. Altlasten im Boden oder Klauseln in den Mietverträgen sein, die einen vorzeitigen Auszug erlauben. In solch einem Fall wird die Due Diligence dazu führen, dass der Investor das Immobilienangebot ablehnt oder den Preis nachverhandelt.

    Die beste Übersetzung ist wohl „sorgfältige Prüfung“.

E
  • Eigenkapital

    Bezeichnung für die finanziellen Mittel, die von den Gesellschaftern bzw. Anlegern eines AIF für die Finanzierung der Vermögensgegenstände in den jeweiligen Fonds eingebracht werden.

  • Eigenkapitalzwischenfinanzierung

    Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung ist ein kurzfristiges Bankdarlehen, welches an Kapitalanlagegesellschaften vergeben wird, um den Zeitraum zwischen dem Kauf einer Immobilie und der vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals durch die Anleger zu überbrücken.

  • Einlage

    Geldbetrag, mit dem der Anleger sich an der Investmentkommanditgesellschaft (dem AIF) beteiligt und in dessen Höhe er Anteile erwirbt. Siehe hierzu auch „Beteiligung / Beteiligungssumme“.

  • Emissionskapital

    Das insgesamt geplante Eigenkapital, das vom Emittenten des AIF bei den Anlegern einzuwerben ist.

  • Emittent

    Environmental, Social and Corporate Governance (kurz ESG; englisch für: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind Kriterien und Rahmenbedingungen der Vereinten Nationen (UN) und Finanzinstituten für die Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen innerhalb von Unternehmensführungen, öffentlichen Körperschaften, Regierungen und Behörden.

    Neben den Interessen und Bedürfnissen der Unternehmen weltweit sollen laut ESG-Kriterien auch die Bedürfnisse aller Stakeholder (engl. für Interessengruppen) wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Finanzinstitute, NGOs*, Sozial- und Umweltvertreter zukünftig berücksichtigt werden. Die ESG-Kriterien sind so konzipiert, dass sie zukünftig in die Strategie aller Unternehmen weltweit eingebettet werden sollen. Die weltweite wirtschaftliche Wertschöpfung soll also zukünftig unter allen Stakeholdern umverteilt werden.

    ESG umfasst drei Schlüsselbereiche, die bei der Analyse der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens bewertet werden:

    Umwelt (Environment)

    Dieser Aspekt bezieht sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, einschließlich Themen wie Klimawandel, Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement und Umweltverschmutzung. Unternehmen, die sich auf umweltfreundliche Praktiken konzentrieren und ihre ökologischen Auswirkungen minimieren, werden positiv im ESG-Rating bewertet.

    Soziales (Social)

    Der soziale Aspekt von ESG betrifft die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Gemeinschaften und anderen relevanten Stakeholdern. Dazu gehören Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Engagement in der Gemeinschaft. Unternehmen, die sozial verantwortlich handeln und sich um das Wohlergehen ihrer Stakeholder kümmern, erhalten positive Bewertungen.

    Governance

    Governance bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Dies umfasst die Unternehmensführung, ethische Grundsätze, Integrität, Transparenz, Vorstandszusammensetzung, unabhängige Prüfung und die Einhaltung von Vorschriften. Unternehmen mit guter Governance-Struktur und -Praxis werden als vertrauenswürdig angesehen und erzielen eine höhere ESG-Bewertung.

    *Eine NGO (Non-Governmental Organisation) ist eine Nichtregierungsorganisation – ein Zusammenschluss von Menschen, der sich idealistischen Zielen wie Umweltschutz, Menschenrechten oder sozialer Gerechtigkeit widmet und nicht von einer Regierung gesteuert wird.

F
  • Facility Management

    Facility Management steht für Gebäudeverwaltung.  und meint damit das Management einer Immobilie mit dem Ziel, dauerhaft eine Rendite damit zu erwirtschaften. Facility Management umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes, angefangen vom Projekt über den Bau, den Einzug der Mieter, die Nutzung, spätere Sanierung und Abriss.

    Seit 2011 definiert die Richtlinie DIN EN 15221 Facility Management als Sekundärprozess, also als Maßnahmen, die den eigentlichen Unternehmenszweck unterstützen. Die DIN-Norm unterteilt die Aufgabenbereiche in kaufmännisches, technisches und infrastrukturelles Management. Ziel des ganzheitlichen Ansatzes ist es, die Bewirtschaftungskosten langfristig zu reduzieren, die Technik zu gewährleisten und den Wert der Immobilie somit dauerhaft zu halten oder zu steigern.

    Eigentümer übertragen die Aufgaben zunehmend auf externe Dienstleister. Ihre Kompetenzen umfassen nicht nur die Verwaltung der Immobilien, sondern betreffen außerdem das Projektmanagement, Personal, Nachhaltigkeit und Kommunikation.

  • Family Office

    Bei einem Family Office handelt es sich um eine Gesellschaft mit dem Zweck, das Vermögen wohlhabender (Unternehmer-)Familien strategisch zu verwalten und zu vermehren. Anleger und Eigentümer eines Family Office sind in der Regel identisch, weshalb der Gesetzgeber keine Schutzbedürftigkeit erkennt. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung ist daher keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin) nötig.

  • Finanzierungskosten

    Es handelt sich hierbei um einmalige, anfängliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Gewährung der Finanzierungen entstehen, z B. Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Zudem fallen hierunter die Zinsen für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung.

  • Fonds

    Ein Fonds ist wie ein Topf, in den eine Vielzahl von Anlegern Gelder einzahlt. Ziel der Fondsmanager ist es, mit dem Kapital einen oder mehrere Investitionsobjekte wie Wertpapiere oder Immobilien zu erwerben. Die Auswahl überlassen die Anleger dabei den Fondsmanagern.

    Grundsätzlich lässt sich zwischen offenen und geschlossenen Fonds unterscheiden. Geschlossene Fonds sammeln in der Regel eine bestimmte Summe ein, um damit konkrete Kapitalanlagen zu kaufen oder zu finanzieren. Anleger erhalten regelmäßige Ausschüttungen zum Beispiel aus Zinsen und Mieteinnahmen. Die Fonds haben eine begrenzte Laufzeit. Ist sie erreicht, verkaufen die Fondsmanager die Objekte und schütten den Erlös an die Fondszeichner aus.

    Offene Fonds kennen keine Grenzen. Sie sammeln dauerhaft Kapital ein, um laufend neue Investitionsobjekte zu erwerben. Anleger entscheiden nach einer bestimmten Haltefrist selbst, wann sie ihre Anteile wieder verkaufen.

  • Fondsgesellschaft

    Eine Fondsgesellschaft, auch Investmentgesellschaft genannt, ist eine spezialisierte Finanzinstitution, die Investmentfonds für Anleger auflegt und verwaltet. Diese Gesellschaften sammeln Gelder von Anlegern und investieren diese in eine Vielfalt von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, Immobilien und andere Finanzinstrumente. Sie sind ein zentraler Akteur im Finanzsektor und spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von Anlagemöglichkeiten für Privatanleger und institutionelle Investoren.

  • Fondsmanagement

    Das Fondsmanagement ist ein essenzieller Bestandteil des Finanzwesens und bezieht sich auf die professionelle Verwaltung (= Management) von Investmentvermögen, auch als Investmentfonds oder einfach Fonds bezeichnet.

  • Fremdkapital

    Bezeichnung für die finanziellen Mittel einer Immobilienfinanzierung die durch Dritte (z. B. Banken) in Form von Darlehen bereitgestellt werden. Für die Überlassung des Fremdkapitals zahlt der Fremdkapitalnehmer (AIF) in der Regel Zinsen an den Fremdkapitalgeber.

  • Fungibilität (Handelbarkeit)

    Anteile an AIF haben naturgemäß eine eingeschränkte Fungibilität, da es sich um Beteiligungen und nicht um börsennotierte Wertpapiere handelt.

    Für bestehende Beteiligungsengagements hat sich in den letzten Jahren ein Zweitmarkt etabliert, der eine gewisse Fungibilität ermöglicht. Die Fungibilität am Zweimarkt ist unterschiedlich ausgeprägt und einzelfallabhängig, ein Handel ist nicht bei allen Fonds möglich.

    Aufgrund dieser eingeschränkten Handelbarkeit sollte eine Beteiligung grundsätzlich als langfristige Kapitalanlage gesehen werden.

G
  • Gesellschafter / Gründungsgesellschafter

    Gründungsgesellschafter sind Gesellschafter, die bei der Gründung einer Gesellschaft Geschäftsanteile übernehmen. Dies können grundsätzlich „Natürliche Personen, Juristische Personen, Personengesellschaften und Stiftungen sein.

    Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft oder auch ähnlichen Personenmehrheiten nach ausländischem Recht, ist sowohl für Kommanditisten als auch für Treugeber ausgeschlossen.

  • Gesellschafterversammlung

    Bei einer Gesellschafterversammlung handelt es sich um das Zusammenkommen aller Gesellschafter einer GmbH oder einer Kapitalgesellschaft. Nach aktueller Rechtsprechung müssen die Gesellschafter einmal pro Jahr eine Gesellschafterversammlung abhalten.

    Werden Kommanditanteile im Rahmen eines öffentlichen Angebots platziert, besteht die Möglichkeit, einen Treuhandkommanditisten als Handelsregistertreuhänder einzuschalten. Hierdurch kann auf der Gesellschafterversammlung der Treuhänder die Anleger vertreten, die Investoren erteilen eine entsprechende Weisung für die Stimmabgabe. Durch einen Treuhänder wird die Durchführung von Gesellschafterversammlungen vereinfacht.

  • Gesellschaftsvertrag

    Der Gesellschaftsvertrag bildet die vertragliche Rechtsgrundlage der Investmentkommanditgesellschaft. Diesen findet man u. a. in den Verkaufsunterlagen.

  • Grunderwerbssteuer

    Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine sogenannte Verkehrssteuer und zu entrichten, wenn in Deutschland

    • Grund und Boden erworben wird, ob mit oder ohne Gebäude darauf.
    • Eine Immobilie ohne Grund und Boden erworben wird (= Gebäude auf fremden Boden).
    • Mehr als 90 Prozent der Anteile an einer grundbesitzhaltenden Personen- oder Kapitalgesellschaft erworben (oder in einer Hand vereinigt) werden.

    Steuerpflichtig ist dabei der Käufer/Erwerber/neue Eigentümer der Immobilie. Sie ist eine Landessteuer, deren Aufkommen von den Bundesländern an die Kommunen weitergereicht werden kann (aber nicht muss).
    Seit 2006 darf der Steuersatz von jedem Bundesland selbst geregelt werden. Er liegt im Augenblick (Stand 04/2025) je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent.
    Die GrESt gilt als eine der wichtigsten Steuereinnahmen der Bundesländer.

H
  • Handelsregister

    Das Handelsregister veröffentlicht in amtlicher Form Informationen über Firmen, Unternehmen und Kaufleute. Der jeweilige Handelsregisterauszug gibt Auskunft über deren wirtschaftliche Situation wie Jahresabschlüsse und Bilanzen. Es wird von den Amtsgerichten inzwischen komplett digital geführt.

    • Die eingetragenen Gewerbe lassen sich auf zwei Abteilungen aufteilen:
    • In Abteilung A werden eingetragene Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften und rechtsfähige Vereine erfasst.
    • Abteilung B listet Kapitalgesellschaften auf wie Aktiengesellschaften, Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Ebenso dazu zählen Investmentfonds in Form einer Kommanditgesellschaft, zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds.

    Handelsregisterbekanntmachungen können online auf der Seite http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de eingesehen werden. Bei der Suche hilft die Handelsregisternummer. Sie ist vergleichbar mit der Personalausweisnummer bei natürlichen Personen. Unternehmen müssen sie im Impressum ihrer Homepage veröffentlichen.

  • Haftsumme / Nachschusspflicht

    Nach Leistung des in der Beitrittsvereinbarung vereinbarten Kommanditanteils (Anlagebetrag) zzgl. Ausgabeaufschlags übernehmen die Gesellschafter grundsätzlich keine weiteren Zahlungs- oder Nachschusspflichten oder Haftungen. Dies gilt auch im Fall einer Auflösung der Gesellschaft.

I
  • Immobilienzyklus

    Beschreibt die verschiedenen Phasen des Immobilienmarktes, einschließlich Aufschwung, Boom, Abschwung und Erholung. Das Verständnis des Zyklus ist grundsätzlich wichtig für die Investitionsstrategie.

  • Inflation

    Inflation ist ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre. Er stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Aufblähen“. Übertragen auf die Wirtschaft steht die Inflation für steigende Preise von Gütern und Dienstleistungen. Oder im Umkehrschluss für die Entwertung von Geld. Das Gegenteil ist die Deflation, bei der die Preise als Folge gesunkener Nachfrage sinken. Volkswirtschaftlich stellt die Deflation eine Bedrohung dar, weil Unternehmen nicht mehr investieren. Derartige Entwicklungen haben in der Vergangenheit zu Wirtschaftskrisen geführt.

    Die Inflation dagegen ist ein schleichender Prozess. Sie lässt sich regelmäßig über die Preisentwicklung eines Warenkorbs messen, der die Lebenshaltungskosten in einer Volkswirtschaft darstellt. Die Auswirkungen sind dennoch nicht zu unterschätzen.

    Mit Investitionen in Gewerbeimmobilien können Kapitalanleger die Inflation ausbremsen. Die Mieteinnahmen etwa von Büros, Geschäftshäusern und immer öfters auch Wohnungen, sind teilweise an die Entwicklung der Inflationsrate gekoppelt.

  • Initialkosten

    Einmalige Aufwendungen und Vergütungen, die bei der Auflage des geschlossenen Investmentvermögens anfallen. Dazu zählen u. a. die Kosten für die Konzeption des AIF, seine Gründung, die Vermittlung des Eigen- und Fremdkapitals und das Marketing.

  • Investitionsphase

    Investitionsphasen sind spezifische Zeitabschnitte, die den Lebenszyklus einer Investition beschreiben und charakterisieren. Diese Phasen sind daher nicht nur durch zeitliche Kategorien gekennzeichnet, sondern reflektieren auch den Zustand und die Entwicklungsstufe der Investition. Meistens handelt es sich bei der „Investition“ um ein Unternehmen. Gerade in diesem Zusammenhang lassen sich sehr deutlich verschiedene charakteristische Zyklen und Entwicklungsstufen aufzeigen, die den momentanen Stand der Unternehmensentwicklung wiedergeben. 

    Die Definition und Einteilung in bestimmte Investitionsphasen helfen, die Dynamik sowie Chancen und Risiken eines Investments zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. beim Durchlaufen einer bestimmten Phase zu kategorisieren und dadurch besser zu verstehen.

    In der Regel werden folgende Phasen eines Investments unterschieden, wobei die genauen Bezeichnungen im Einzelfall variieren:

    • Frühphase / Early stage / Seed stage / Startup-Phase
    • Wachstumsphase / Growth stage / bridge / expansion
    • Reifephase / spätes Wachstum / Value / later growth
    • Rückzugsphase / Exit-Phase / Liquidierungsphase
  • Investitionsphase Investmentkommanditgesellschaft (INVKG)

    Dies ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG), die den aufsichtsrechtlichen Vorgaben des KAGB unterliegt. Dies ist die bevorzugte Rechtsform von Alternativen Investmentfonds (AIF).

  • Investor

    Ein Investor beteiligt sich mit einem Teil seines Vermögens an einem Investitionsobjekt. Das können Unternehmen oder Immobilien sein. Im Austausch für ihren Kapitaleinsatz erhalten Investoren entweder das komplette Anlageobjekt oder Anteile daran, zum Beispiel über Aktien oder einen Immobilienfonds. Unternehmen profitieren von den Kapitalanlegern, weil sie sich unabhängig von Banken machen. Die Investoren ihrerseits nutzen die Gelegenheit, über Dividenden, Mieteinnahmen und Wertsteigerungen einen deutlich höheren Ertrag zu erzielen als auf den Kapitalmärkten. Private Investoren legen einen Teil ihres persönlichen Vermögens an. Im Gegensatz dazu beteiligen sich institutionelle Investoren wie Versicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke mit ihrem Gesellschaftskapital. Der aktive Investor vertraut auf Prognosen und das richtige Timing. Er entscheidet selbstständig. Der passive Investor überlässt diese Aufgaben einem Index, der mehrere Werte abbildet. Übertragen auf die Immobilienwelt kann das ein offener Fonds sein, der kontinuierlich eine Vielzahl von Immobilien kauft und wiederverkauft.

  • Investmentvermögen

    Siehe Alternativer Investmentfonds - (AIF) –Publikums-AIF

J
  • Jahresbericht

    Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft erstellt die Gesellschaft einen Jahresbericht, dieser wird auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht.  Der Jahresbericht (einschließlich Jahresabschluss und Lagebericht) wird allen Gesellschaftern eines Fonds in Textform bekannt geben bzw. mit der Einladung zur Beschlussfassung versendet. Über den Umfang dieser laufenden Berichterstattung bestehen klare gesetzliche Vorschriften. Die Jahresberichte sind zu den üblichen Geschäftszeiten wahlweise als PDF-Download auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf einem dauerhaften Datenträger bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhältlich.

K
  • Kapitalanlage

    Unter einer Kapitalanlage versteht man das Investieren von Geldern, mit dem Ziel aus der getätigten Investition einen adäquaten, realen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den Kapitaleinsatz bzw. das Realvermögen zu erhalten.

  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

    Das Gesetz zur umfassenden Regulierung und staatlichen Aufsicht aller wesentlichen Investmentvermögen, einschließlich der geschlossenen Investmentvermögen / AIF, ist am 22. Juli 2013 In Kraft getreten. Es ersetzt das bis dato geltende Investmentgesetz. Im Vergleich zu der vorigen Rechtsgrundlage gab es bei der Einführung des KAGB einige Änderungen. Dazu gehört insbesondere die getrennte Verwahrung des Unternehmensvermögens und des Fondsvermögens über eine Depotbank. In dem KAGB ist nun auch geregelt, dass jedes Management eines Investmentvermögens bzw. Alternativen Investmentfonds eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) voraussetzt. Sowohl die KVG selbst, als auch deren Geschäftsführer werden fortlaufend von der BaFin überwacht. Zudem haben Kapitalverwaltungsgesellschaften ein Risikomanagement einzurichten.

  • Kapitalanleger

    Ein Kapitalanleger investiert in ein Finanzprodukt, um eine langfristige Rendite zu erzielen und sein Vermögen zu vermehren. Dabei legt er Geld an, das er für den Konsum nicht benötigt. Als Kapitalanlage kommen beispielsweise Wertpapiere, Aktien und Immobilien in Frage.

    Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterscheidet zwischen verschiedenen Anleger-Typen. Professionelle Anleger sind in der Regel juristische Personen wie Banken, Pensionskassen, Versicherer und Versorgungswerke. Sie investieren teilweise dreistellige Millionenbeträge. Semiprofessionelle Kapitalanleger beteiligen sich mit mindestens 200.000 Euro.

    Privatanleger oder Kleinanleger fallen weder in die eine noch in die andere Kategorie. Der Gesetzgeber will sie mit einer Reihe von Vorschriften wie dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Vermögensanlagegesetz schützen.

    Private wie professionelle Investoren überlassen das Management ihrer Kapitalanlagen häufig externen Fachleuten. Sie übernehmen das Facility Management, etwa bei Investitionen in Immobilien.

  • Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

    Dies ist die Bezeichnung für das Unternehmen, das für die Verwaltung des geschlossenen Investmentvermögens verantwortlich ist. Die KVG entscheidet unter anderem darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird und ist für das Risikomanagement verantwortlich. Damit ein Unternehmen als KVG von der BaFin zugelassen wird, muss es ein aufwendiges Prüfungsverfahren durchlaufen und zahlreiche Anforderungen aus dem KAGB erfüllen. Zudem wird die KVG fortlaufend von der BaFin überwacht.

  • Kommanditgesellschaft (KG)

    Die Kommanditgesellschaft (KG), ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern. Sinn und Zweck ist es, gemeinsam mit Partnern ein Geschäft zu führen. Dabei haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Sie führen und repräsentieren das Unternehmen. Kommanditisten dagegen haften nur mit ihrer Einlage. Die Zeichner geschlossener Immobilien-AIF sind typischerweise Kommanditisten. Sie erhalten ihren Anteil aus dem Gewinn des Unternehmens. Komplementäre und Kommanditisten können sowohl natürliche Personen als auch andere Personengesellschaften sein, zum Beispiel bei einer GmbH & Co. KG. Diese Konstruktion begrenzt die Haftung auch des Komplementärs. Die KG und alle Gesellschafter müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Das hat Konsequenzen vor allem für die Kommanditisten, denn erst mit dem Eintrag beschränkt sich ihre Haftung auf die Kommanditeinlage. Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ersetzt der Komplementär den Vorstand. Die Kommanditanteile sind in Aktien aufgeteilt. Die KGaA ist keine Personen-, sondern eine Kapitalgesellschaft.

  • Kommanditist, Geschäftsführender Kommanditist

    Bezeichnung für den beschränkt haftenden Gesellschafter (Anleger) einer Kommanditgesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist grundsätzlich auf die von ihm geleistete Haftsumme begrenzt. Im Gegenzug ist der Kommanditist auf die Geltendmachung bestimmter Mitwirkungs- und Kontrollrechte beschränkt und von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Werden dem Kommanditisten zusätzlich Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt, spricht man von einem geschäftsführenden Kommanditisten.

  • Komplementär

    Ein Komplementär ist der Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft (KG). Er haftet in voller Höhe mit seinem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gegensatz dazu haftet der Kommanditist nur in Höhe seiner Kapitaleinlage. Um die Haftung auch eines Komplementärs zu begrenzen, übernimmt häufig eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dessen Rolle. Das ist möglich, weil sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Kapitalgesellschaften Komplementär sein können. Der Kommanditist hat in der Regel nur die Funktion des Geldgebers, vergleichbar mit einem Aktionär. Er profitiert von den Gewinnen des Unternehmens. Grundsätzlich kann ein Kommanditist zwar als Prokurist oder Handelsbevollmächtigter eingesetzt werden, üblich ist das allerdings nicht.

  • Kosten

    Jede Kapitalanlage ist mit Kosten verbunden. Bei Immobilienfonds lassen sich die Kosten in verschiedene Kategorien unterteilen. Zu den Anschaffungskosten zählen beispielsweise Kosten, die bei jedem Immobiliengeschäft anfallen: Notargebühren, Gutachterkosten, Grunderwerbsteuern und eventuelle Maklerprovisionen. Vertriebsprovisionen inklusive Ausgabeaufschlag (Agio) für die Eigenkapitalbeschaffung, Kosten zum Beispiel für die Fremdkapitalvermittlung, für Marketing, die Fondsgeschäftsführung und die Konzeption stellen fondstypische Initialkosten bei einem Immobilienfonds und Investmentfonds mit anderen Investitionsobjekten dar. Davon unterscheiden sich die laufenden Kosten. Sie fallen jährlich an, etwa für das Asset Management, die Anlegerverwaltung, die Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle. Kosten und Zinsen für das Fremdkapital reduzieren die Einnahmen aus dem Investitionsobjekt, bei Immobilienfonds die Mieten. Übrig bleibt der Gewinn, der an die Anleger ausgeschüttet wird.

L
  • Laufzeit

    Im Kontext der Finanzwirtschaft bedeutet Laufzeit denjenigen Zeitraum, der für die Gesamtdauer einer Anlageform (meist vertraglich) vorgesehen ist. Ein Investment „(ver-)läuft“ über diese Zeitspanne.

  • Leverage

    Der Leverage-Effekt (Deutsch Hebelwirkung) beschreibt in der Finanzwirtschaft die Wirkung kleiner Veränderungen auf das Ergebnis einer Kapitalanlage. Das gelingt über den Einsatz von Fremdkapital. Die niedrigen Kreditzinsen führen dazu, dass sich die Rendite erhöht. Je günstiger die Zinsen, desto höher der positive Leverage-Effekt.

    Privatanleger haben mehrere Möglichkeiten, vom Leverage zu profitieren. Sie finanzieren entweder einen Teil ihres Investments über ein persönliches Darlehen. Oder sie beteiligen sich an einem Fonds, der seinerseits die Leverage-Möglichkeiten nutzt.

    Investoren können den Leverage-Effekt und damit die Eigenkapitalrendite selbst errechnen: Ziehen Sie die Darlehenszinsen von der Gesamtkapitalrendite ab. Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Verschuldungsgrad – das ist der Quotient aus Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital. Addieren Sie die Gesamtkapitalrendite. Das Resultat ergibt die Eigenkapitalrendite.

    Sind die Darlehenszinsen höher als die Gesamtrendite, wirkt sich der Leverage-Effekt negativ aus. Mit der Folge, dass sich die Rentabilität reduziert.

  • Liquidationsphase

    Bezeichnung für die Phase, in der der Vermögensgegenstand des geschlossenen Investmentvermögens veräußert und der AIF aufgelöst wird (Liquidation). Die Liquidationsphase folgt zeitlich auf die Bewirtschaftungsphase. Ein möglicher Veräußerungserlös wird nach Abzug aller Verbindlichkeiten an die Anleger ausgezahlt.

  • Liquiditätsreserve

    Die Liquiditätsreserve im Fonds dient hauptsächlich zur Deckung von geplanten und ungeplanten Kosten, die in der Investitions- und Bewirtschaftungsphase auftreten können. Dies können bei Immobilieninvestments z. B. Bau-, Umbau- oder Vermietungskosten sein. Die Höhe der anfänglichen Liquiditätsreserve ist in den Verkaufsunterlagen dargestellt.

M
  • MiFID

    MiFID ist eine europäische Finanzmarktrichtlinie und steht für „Markets in Financial Instruments Directive“. Die erste Auflage stammt aus dem Jahr 2004 und hatte das Ziel, einheitliche Regeln zur Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte zu schaffen. Damit verbunden ging es vor allem darum, den Anlegerschutz zu stärken und den Börsenhandel zu liberalisieren. Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 machte deutlich, dass der Schutz nicht ausreicht.

    Als Folge daraus verabschiedete die Europäische Kommission im Jahr 2014 eine Nachfolge-Richtlinie, MiFID II. Sie gilt seit dem 3. Januar 2018 für alle Finanzprodukte, also auch für börsengehandelte Fonds (ETF), und führt zu strengeren Anforderungen in der Anlegerberatung. So müssen die Anbieter den geeigneten Zielmarkt definieren. Berater sind dazu verpflichtet, Kundengespräche zu protokollieren und alle Nebenkosten und Provisionen einer Kapitalanlage offenzulegen. Der Fachbegriff hierfür lautet Ex-ante Kostenausweis oder Ex-ante Kosteninformation. Die Ex-post Kosteninformation dagegen listet alle innerhalb eines Jahres tatsächlich angefallenen Kosten auf.

  • Mietertrag

    Die Einnahmen, die aus der Vermietung einer Immobilie erzielt werden. Dies ist eine wichtige Einkommensquelle für Immobilienfonds.

  • Multi-Tenant-Struktur

    Ist eine Immobilie an mehrere, in etwas gleich große Mieter vermietet, spricht man von einer Multi-Tenant-Struktur. Wird das Objekt nur durch einen einzigen Mieter, oder einen sehr großen Hauptmieter und mehrere kleinere Mieter bewirtschaftet, handelt es sich um eine Single-Tenant-Struktur. Das Leerstandsrisiko ist bei einer Multi-Tenant-Immobilie in der Regel niedriger als bei einer Single-Tenant-Immobilie. Gründe hierfür sind u. a. eine größere Anzahl an Mietern, somit Bonitäten und unterschiedliche Mietvertragslaufzeiten.

N
  • Nettoinventarwert bzw. Net Asset Value (NAV)

    Der NAV weist den gesamten Wert des geschlossenen Investmentvermögens aus. Für die Ermittlung dieser Kennziffer werden die aktuellen Werte aller Vermögensgegenstände erfasst, ggf. vorhandene Verbindlichkeiten werden verrechnet. Die Wertermittlung bei Immobilien wird durch externe Gutachter vorgenommen. Bei geschlossenen AIF wird der Nettoinventarwert in Prozent berechnet, das anfänglich investierte Kommanditkapital wird bei dieser Berechnung berücksichtigt. Ist der ausgewiesene Prozentsatz über 100 %, bedeutet dies, dass der aktuelle Wert der Beteiligung gegenüber der ursprünglich investierten Summe angestiegen ist.

  • Nutzungsarten

    Unter Nutzungsart versteht man die Art und Weise wie eine Immobilie bewirtschaftet wird, so kann z. B. zwischen Wohnraum und Gewerberaum differenziert werden. Die Nutzungsart Gewerbe kann durch die unterschiedliche Nutzung sehr vielfältig sein. Büroflächen, Arztpraxen, Einzelhandel, Gastronomie, Parkhäuser oder auch Lagerräume sind nur einige Beispiele.Darüber hinaus gibt es auch Spezialimmobilien, hierzu zählen insbesondere Betreiberimmobilien wie Hotels oder Pflegeheime. Finden sich verschiedene Nutzungsarten in einer Immobilie wieder (z. B. Büroflächen, Einzelhandel, Praxen und Wohnen), spricht man von einer gemischt genutzten Immobilie. Unterschiedliche Nutzungsarten tragen grundsätzlich zur Diversifikation und somit zur Risikostreuung bei.

P
  • Persönlich haftender Gesellschafter

    Dieser haftet neben seiner Kapitaleinlage auch mit seinem gesamten Privatvermögen für eventuelle Gesellschaftsschulden. Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft wird auch persönlich haftender Gesellschafter genannt.

  • Platzierungsphase

    Ausschließlicher Zeitraum, in dem die Anteile an einem geschlossenen Investmentvermögen von Anlegern erworben werden können. Die Platzierungsphase endet, wenn das in den Verkaufsunterlagen angegebene Eigenkapital vollständig eingeworben (platziert) ist. Zu diesem Zeitpunkt wird das Investmentvermögen geschlossen, weitere Zeichnungen sind dann nicht mehr möglich.

  • Privatanleger

    Anleger, der sich nicht als (semi-)professioneller bzw. professioneller Anleger qualifiziert. Bei ihm wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Anlageentscheidung nicht mit denen (semi-)professioneller bzw. professioneller Anleger vergleichbar sind. Daher hält ihn der Gesetzgeber für besonders schützenswert.

  • Private Placement

    Von einem Private Placement spricht man, wenn ein Emittent Vermögensgegenstände unter Ausschluss der Öffentlichkeit veräußert. Die Vermögensgegenstände können Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen genauso wie Sachwerte darstellen, sie können als unmittelbare Beteiligungen oder als Fondsanteile strukturiert sein. Von „Placement“ oder „Platzierung“ spricht man im Börsenjargon generell als dem Vorgang, bei dem Vermögensgegenstände an Investoren/Anleger verkauft werden. In aller Regel besteht bei einem Private Placement zwischen dem Veräußerer und dem Käufer bereits eine längere Geschäftsbeziehung. Der Emittent geht mit einem konkreten Angebot direkt auf einzelne potenzielle Käufer zu und umgeht damit viele mit einem öffentlichen Börsengang oder anderen öffentlichen Finanzprodukt-Angeboten verbundene Aufgaben und Pflichten. Das Angebot zum Private Placement ergeht in aller Regel nur an institutionelle und semi-professionelle Anleger wie Pensionskassen und Banken, vereinzelt auch an sehr vermögende Privatanleger oder Family Offices, da der Finanzbedarf enorm ist – unterhalb siebenstelliger Summen wird man selten ein Angebot zum Private Placement finden, in das man investieren kann.

  • Professioneller Anleger

    Dies sind Anleger, die aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse als weniger schutzwürdig angesehen werden als Privatanleger oder (semi-)professionelle Anleger. Dazu gehören insbesondere Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften aber auch große Unternehmen, die an bestimmten Mindestbilanzsummen, Nettoumsatz und Eigenmitteln gemessen werden. Oftmals sind für diese Zielgruppe insbesondere auch Spezial-AIF eine geeignete Investmentmöglichkeit.

  • Property Management

    Der Property Manager ist im Auftrag des Eigentümers verantwortlich für die Verwaltung und Bewirtschaftung einer Immobilie. Er kümmert sich um die Mieter, ist Ansprechpartner bei Fragen zu Verträgen, zu den Nebenkostenabrechnungen oder bei Beschwerden. Mit steigender Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt er dabei die Anforderungen der Energieeinsparverordnung, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer Vorschriften. Seine wichtigste Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Flächen dauerhaft vermietet sind. Denn die Mieteinnahmen entscheiden über die angestrebte Rentabilität. Digitale Property Management Systeme erleichtern dabei die Verwaltung der Immobilien und ihrer Mieter.

  • Publikums-AIF

    Ein Fonds ist zunächst einmal wie eine Art „Sammeltopf“, über den ein Emittent (=Herausgeber/Anbieter eines Finanzmarktproduktes) Kapital einsammelt, um es gebündelt zu investieren. Man spricht auch von Investmentfonds oder Investmentvermögen. Dabei wird grundsätzlich nach Art der Kunden unterschieden, für die Fonds-Unternehmen ihre Produkte anbieten. Richtet er sich an ein spezielles Segment von Anlegern, spricht man von einem Spezial-Fonds (Spezial-AIF). Wird er dem breiten Publikum angeboten, handelt es sich um einen Publikumsfonds (Publikums-AIF).

R
  • Risikomischung (risikogemischt)

    Nach den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) dürfen Publikums-AIF in der Regel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung aufgelegt werden. Eine Risikomischung ist dann gegeben, wenn das Kapital in mindestens drei verschiedene Sachwerte / Immobilien investiert und im Wesentlichen gleich verteilt ist. Der Grundsatz der Risikomischung kann jedoch auch erfüllt sein, wenn ein Objekt von mehreren unterschiedlichen Mietern bewirtschaftet wird. Neben risikogemischten AIF können aber auch nicht risikogemischten AIF aufgelegt werden. Hier ist der Erwerb für einen Privatanleger nur möglich, wenn er mindestens 20.000 Euro investiert und seinen Sachverstand, sowie seine Kenntnisse und Erfahrungen, der Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine entsprechende Erklärung bestätigt.

  • Rendite

    Rendite ist ein Wort aus dem italienischen (Rendita), was Einnahmen bedeutet.  Im Finanzwesen meint die Rendite den Effektivzins in Prozent bezogen auf den Kapitaleinsatz innerhalb eines Jahres. Bei Immobilieninvestitionen errechnet sich die Rendite aus den Mieteinnahmen abzüglich aller Ausgaben wie Darlehenszinsen, Verwaltungskosten und Steuern. Sie berücksichtigt allerdings nicht eventuelle Wertsteigerungen und Tilgungsleistungen. Die Rendite muss immer im Verhältnis zum Risiko betrachtet werden. Je höher das Risiko, desto höher die in Aussicht gestellte Rendite. Mit unternehmerischen Beteiligungen, zu denen auch ein geschlossener Immobilienfonds zählt, dürfen Anleger daher höhere Renditen erwarten als zum Beispiel mit einem Bundesschatzbrief. Der Fachbegriff für diese Rendite-Differenz lautet Spread.

  • Risikomanagement

    Vom Risikomanagement im engeren Sinn spricht man dann, wenn auf systematische Weise bestimmte Situationen oder Vorgänge auf ihr Gefahrenpotenzial hin analysiert sowie die entsprechenden Instrumente bzw. Maßnahmen gesucht und installiert werden, um den Risiken wirksam zu begegnen. Solch (systematisches und professionelles) Risikomanagement ist in der modernen Geschäftswelt zu einem unverzichtbaren und essenziellen Instrument der Gestaltung und Kontrolle geworden.

S
  • Sachwert

    Als Sachwerte werden konkrete Güter der Realwirtschaft bezeichnet, die ihren Wert auch dann erhalten können, wenn der Wert des Geldes z. B. aufgrund von Inflation oder einer Währungsreform sinkt. Sachwerte gelten als wertstabil und sind besonders in Krisenzeiten gesuchte Kapitalanlagen, hierzu zählen neben Immobilien und Grundstücken auch Edelmetalle oder Unternehmensanteile.

  • (Semi-)professionelle Anleger

    Sind Anleger, welche in Bezug auf den Umfang der gesetzlichen Vorgaben zwischen den Privatanlegern und den professionellen Anlegern stehen. Diese haben vor einer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen bestimmte Qualifikationen vorzuweisen und müssen sich mindestens mit einem Betrag von 200.000 Euro beteiligen.

    (Semi-)professionelle Anleger dürfen, wie professionelle Anleger, in Spezial-AIF investieren.

  • Schenkung

    Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird von einer Schenkung dann gesprochen, wenn jemand aus seinem Vermögen einer anderen Person etwas zuwendet und sich beide Seiten darüber einig sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich geschieht (§  516 BGB).

  • Spezial-AIF

    Bei einem Spezial-AIF handelt es sich um eine Unterform des Alternativen Investmentfonds (AIF), die sich an bestimmte Anlegerkreise richtet. Ein Investmentfonds wiederum ist eine Möglichkeit zur gemeinsamen Anlage mehrerer Investoren, die ihre Geldmittel bündeln. Ein Anbieter (Emittent) konzipiert den Fonds in seiner Zusammensetzung (welche Vermögensgegenstände kommen in welcher Gewichtung in das Portfolio) und bringt ihn auf den Markt. Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen der reinen (bzw. hauptsächlichen) Investition in Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen und der (hauptsächlichen) Investition in Sachwerte / Immobilien. Fonds für die erstgenannte Anlagekategorie werden in der Fachsprache als Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere (OGAW) bezeichnet und bilden den „normalen“ oder „gewöhnlichen“ Investmentfonds. Die Letztgenannte definiert das Gesetz als Alternative Investmentfonds (AIF) (vgl. Kapitalanlagegesetzbuch). So gibt es für Spezial-AIF im Grundsatz keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts und auch keine gesetzlich vorgegebenen Grenzen, wie zu investieren ist.

  • Starnberg

    Starnberg ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern. Die Mittelstadt liegt rund 25 km südwestlich von München am Nordende des Starnberger Sees, ist ein Ausflugs- und Erholungsort und Hauptsitz der Ehret+Klein AG.

  • Steuerliche Einkunftsart

    Die Anleger von geschlossenen Immobilien-AIF erzielen im Rahmen ihrer Beteiligung in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V&V), sowie in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen. Voraussetzung ist, dass der Anleger als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Es ist jedoch zu beachten, dass die steuerliche Einkunftsart jedes AIFs unterschiedlich sein kann und vom oben dargestellten Regelfall abweichen kann. Entsprechende Informationen hierzu dazu in den jeweiligen Verkaufsunterlagen.

  • Steuerliches Ergebnis

    Die Fondsgesellschaft unterliegt als steuerlich transparente Personengesellschaft nicht selbst der Einkommensteuer. Eine Besteuerung der Einkünfte erfolgt auf Ebene der Anleger. Die dem Anleger anteilig zugerechneten Einkünfte unterliegen der individuellen Steuerbelastung des Anlegers und werden von der Fondsgesellschaft automatisch dem Finanzamt mitgeteilt.

T
  • Treugeber bzw. Treuhänder bzw. Treuhandkommanditist

    Als Alternative zu einer direkten Beteiligung als Kommanditist kann sich der Anleger auch mittelbar über einen Treuhänder an einem Alternativen Investmentfonds (AIF) beteiligen Dies ist in der Praxis der Normalfall. In der Regel ist der Treuhänder eine natürliche oder juristische Person, die im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung eines Anteilsinhabers wahrnimmt, sich jedoch im Innenverhältnis gegenüber dem Treugeber (Anleger) verpflichtet, nur gemäß dessen Vorgaben über den Anteil zu verfügen. Der Treuhänder nimmt für den Anleger dessen gesetzliche Stimm- und Kontrollrechte wahr. Der Anleger bleibt anonym, da nicht er, sondern der Treuhänder in das Handelsregister eingetragen wird.

V
  • Value Add

    Mit dem Begriff „Value Add“ wird eine Risikoklasse bei Immobilieninvestments bezeichnet, deren Renditeerwartungen bei vergleichsweise großem Ausfallrisiko ein hohes Niveau erreichen. Da es sich um Objekte in B-Lagen und meist mittlerer Gebäudequalität handelt, bieten Value- Add-Investments die Möglichkeit, durch Renovierung und Neuausrichtung signifikante Wertsteigerungen zu erzielen. Das Risiko eines Investments in Value-Add-Immobilien liegt bei geringer Eigenkapitalquote und einer vergleichsweise höheren Ausfallwahrscheinlichkeit deutlich höher als im Core- oder Core-Plus-Segment.

  • Veräußerungserlös

    Entsteht beim Verkauf des Vermögensgegenstandes (Immobilie) ein Veräußerungserlös, fließt dieser nach Abzug der Verbindlichkeiten in die Schlusszahlung bei Auflösung des alternativen Investmentvermögens ein.

  • Verkaufsprospekt / Verkaufsunterlagen

    Enthält alle Angaben von wesentlicher Bedeutung, die für die Beurteilung des alternativen Investmentvermögens wichtig sind. Darin enthalten sind auch

    • die Anlagebedingungen,
    • der Gesellschaftsvertrag sowie
    • der Treuhandvertrag.

    Dieses Dokument ist dem Anleger rechtzeitig vor dem Erwerb der Anteile zur Verfügung zu stellen.  Zuvor wird der Verkaufsprospekt wird von der BaFin auf die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Merkmale überprüft.

  • Verwahrstelle

    Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt vor, dass für jedes Alternative Investmentfonds eine unabhängige Verwahrstelle zu beauftragen ist. Verwahrstellen übernehmen bestimmte Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Sie kontrollieren z. B. die korrekte Verwendung der angelegten Gelder oder prüfen die Eigentumsverhältnisse an den Vermögensgegenständen (z. B. Immobilien). Die Angaben zur jeweiligen Verwahrstelle finden Sie u. a. in den Verkaufsunterlagen.

W
  • Wesentliche Anlegerinformationen (wAI)

    Die wAI wurden infolge der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Jahr 2023 durch das Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) ersetzt.

Z
  • Zeichner

    Siehe auch: Anleger, Gesellschafter, Investor, Kommanditist

  • Zeichnungsschein

    Eine Beitrittsvereinbarung, auch Beitrittserklärung Zeichnungsschein genannt, ist ein Antrag zur Beteiligung an einem Alternativen Investmentfonds (AIF). Der Anleger gibt mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung ein entsprechendes Angebot ab. Mit der Annahme durch die Fondsgesellschaft (direkte Beteiligung) bzw. durch die Treuhandgesellschaft (treuhänderische Beteiligung) und nach Ablauf der Widerrufsfrist wird der Vertrag wirksam abgeschlossen. Im nächsten Schritt wird der Anleger aufgefordert die entsprechende Zeichnungssumme zzgl. Ausgabeaufschlag/Agio an die Fondsgesellschaft zu zahlen, damit er rechtswirksam der Gesellschaft beitritt.

  • Zweitmarkt

    Auf einer Zweitmarktplattform werden Anteile an geschlossenen Investmentvermögen, die von Anlegern gezeichnet/erworben wurden, zum Zweiterwerb angeboten bzw. nachgefragt. Zu beachten ist, dass Anteile an alternativen Investmentvermögen/alternativen AIF in der Regel nicht kurzfristig gehandelt werden können, da die Übertragung dieser Anteile nicht mit dem Handel von Aktien an Aktienbörsen vergleichbar ist. Weitere Informationen finden Sie auch unter Ihr Handelsplatz für geschlossene Fonds | Fondsbörse Deutschland

§
  • § 6b-Fonds

    Von §6b-Fonds spricht man bei Investmentfonds, die für eine Reinvestition im Sinne des § 6b EStG (Einkommensteuergesetz: Stand 2022) in Frage kommen und darüber hinaus dafür besonders geeignet sind. Es handelt sich um sogenannte Alternativen Investmentfonds (AIF), bei denen das Kapital der Anleger vorzugsweise in Immobilien investiert wird. AIFs sind nicht für §6b-Reinvestitionen reserviert, bieten aber für diesen Zusammenhang nahezu optimale Voraussetzungen. Häufig ist im Zusammenhang mit § 6b-Fonds auch von sogenannten § 6b-Lösungen die Rede. Sie stellen eine „Lösung“ für das „Problem“ der erforderlichen Ersatzbeschaffung dar, weil sie die gesetzlichen Vorgaben des Paragrafen erfüllen.

Ansprechpartner
Robert Stamer
Head of Equity Sales Fund
Sylvia Kiehm
Head of Product & ESG Regulatory